Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 176 Grundsatz
Stand: 10.06.2019
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften tragen ihre Rentenlasten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gemeinsam.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 176 SGB VII →
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Nach Gewicht
- SG Karlsruhe, 03.03.2005 – S 15 U 4515/03
- EuGH, 18.11.2008 – C-350/07
- BSG, 13.08.2002 – B 2 U 31/01 RZitiert von 6
- EuGH, 05.03.2009 – C-350/07Gesetzliche Unfallversicherung: Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Wettbewerbsrechts und der Dienstleistungsfreiheit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 52
- BVerfG, 10.03.2011 – 1 BvR 2891/07Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Beitragspflicht eines Bauunternehmens zur Berufsgenossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung - jedenfalls nach Entscheidung des EuGH vom 15.03.2009 (C-350/07, Slg 2009, I-1513) keine Vorlagepflicht wegen Unvollständigkeit der Rspr - iÜ Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegtZitiert von 5
- BGH, 14.10.2025 – VI ZR 14/24Anspruch der gesetzlichen Unfallversicherung gegen in Österreich ansässigen Beklagten aus ArbeitsunfallZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 23.07.2015 – B 2 U 15/14 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich zwischen landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft und anderem Unfallversicherungsträger - Aufwendungsersatz gem § 175 SGB 7: Erstattungsanspruch eigener Art - Nichtanwendung der Ausschlussfrist gem § 111 SGB 10 - Solidaritätsgrundsatz - verdrängende Wirkung einer Spezialregelung im besonderen Teil des SGB - Auslegung: Abgrenzung zu den Erstattungsansprüchen gem §§ 102ff SGB 10 - kein Konkurrenzverhältnis zweier Sozialleistungsträger - Finanzierungsregelung im Innenverhältnis - vorübergehende Tätigkeit eines außerhalb der Landwirtschaft Beschäftigten in einem landwirtschaftlichen Unternehmen)Zitiert von 2
- LSG Hessen, 15.09.2011 – L 1 KR 89/10 KLGesetzliche Krankenversicherung - Kartellrecht - Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts - Ermittlung wegen Absprachen über Zusatzbeiträge - Frage der Unternehmenseigenschaft gesetzlicher Krankenkassen - Frage der Anwendbarkeit des GWB auf den Beitragswettbewerb - Zuständigkeit der Kartellbehörde KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- LSG NRW, 06.02.2008 – L 17 U 195/07
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 176 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.07.2003 Ausfertigung
§ 176 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2003 (BGBl. I 1526)
BGBl. 2003 I S. 1526
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